Verfahren Bezirksgericht Urfahr 17 Msch 5/15

Anfang Juli haben sämtliche HauseigentümerInnen der Gartenstadt I einen RSB-Brief des Bezirksgerichts Urfahr erhalten, aus dem hervorgeht, dass sie im Verfahren 17 MSCH 5/15 neben der Neuen Heimat als Antragsgegner geführt werden. Die HauseigentümerInnen werden in Punkt 3 des Beschlusses des Bezirksgerichts Urfahr außerdem aufgefordert sich zu den Anträgen der Antragsteller zu äußern.

Nachdem verschiedene Hauseigentümer die IG Puchenau I um eine Verhaltensempfehlung gebeten haben, haben wir die Stellungnahme einer Fachjuristin eingeholt, die Sie hier downloaden können:

Stellungnahme Dr. Sonja Toifl-Campregher Verfahren 17 Msch 5/15

Betreffend die in der Stellungnahme angesprochen Heizungsproblematik, weisen wir, wie in unserem Rundschreiben vom Juli 2015 bereits erwähnt, darauf hin, dass die IG Puchenau  I die Neuverhandlung eines Wärmelieferungsvertrages mit direkten Einzelabrechnungen zwischen Linz AG und den HauseigentümerInnen anstrebt.

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